Top Immobilienmakler Würzburg Siegel FOCUS 2022 2023

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vorbemerkung:
Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit größtmöglicher Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Aufraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB und der allgemeinen anerkannten kaufmännischen Grundsätzen und Usancen. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis und/oder die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt. Wenn wir zusätzlich den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Rationalisierung des Geschäftsablaufs. Die Geschäftsleitung unseres Hauses ist jederzeit gerne bereit, jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterung zu unseren Geschäftsbedingungen zu erteilen.

1.
An Maklerprovision sind zu zahlen:
a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: Vom Verkäufer und vom Käufer insgesamt 6 % zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Im Zweifel erfolgt die Aufteilung der Vergütung zu gleichen Teilen.

b) Bei der erstmaligen Begründung von Wohneigentum berechnet vom Gesamtverkaufspreis bzw. von den Gesamtaufwendungen für Grundstück und Bauleistungen einschließlich Nebenleistungen: Vom Erwerber 3% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

c) Erbbaurechte, vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet: Vom Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 4% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

d) Bei der Vermietung und Verpachtung zahlbar vom Mieter/Pächter:
– bei Wohnräumen 2 Monatsmieten zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
– bei gewerblich genutzten Räumen 3 Monatsmieten unabhängig von der vereinbarten Mietzeit zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.
a) Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. aufgrund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Die Provision ist fällig und zahlbar 10 Tage nach Rechnungserteilung.

b) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes oder aus sonstigen Gründen gegenstandslos oder nicht erfüllt wird.

c) Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht.

d) Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlungen aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.

3.
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

4.
a) Ein uns erteilter Alleinauftrag begründet für den Auftraggeber und uns ein besonderes Treueverhältnis. Demgemäß sind direkt an den Auftraggeber herangetretene Interessenten unter Bezugnahme auf das bestehende Auftragsverhältnis stets und ausschließlich an uns zu verweisen. Insofern enthält sich der Auftraggeber der eigenen Abschlusstätigkeit.

 

b) Jeder Alleinauftrag ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt, diese beträgt 6 Monate, andernfalls verlängert sich der Alleinauftrag um jeweils 4 Wochen. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

5.
Bei Vertragsabschluß hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekannt zu geben.

6.
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

7.
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen. Für den Zeitaufwand werden pro Stunde 80,– € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer verrechnet. Die Auslagen werden auf Nachweis abgerechnet.

8.
Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn anstelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglichen bezweckten Geschäftes tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechtes.

9.
Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen. Unsere Angebote erfolgen unter der Voraussetzung, dass der Empfänger das angebotene Objekt selbst erwerben oder nutzen will, sie sind streng vertraulich. Jede unbefugte Weitergabe unserer Angebote an Dritte, auch Vollmacht- oder Auftraggeber des Interessenten, verpflichtet Sie in voller Höhe zur angeführten Provisionszahlung.

10.
Unsere Angebote erfolgen gemäß der uns vom Auftraggeber erteilten Auskünfte, sie sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Schadensersatz-ansprüche sind uns gegenüber mit der Ausnahme von vorsätzlich und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.

11.
Sollte das angebotene Objekt bereits bekannt sein, müssen wir unverzüglich, spätestens jedoch nach Ablauf von 4 Tagen, unter Nennung der Quellen benachrichtigt werden. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages für das nachgewiesene Objekt Provision in Höhe von 5% zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer durch den Käufer zu zahlen.

12.
a) Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäfts-bedingungen“ sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.

b) Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

c) An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Erfüllungsort und Gerichtstand, auch für das gerichtliche Mahnverfahren, ist Würzburg. Stand Mai 2007.

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